Viele Urlauber stellen sich derzeit die Frage, ob man einen Urlaub trotz Corona planen kann. Momentan sieht es danach aus, dass man sich während der Sommermonate im eigenen Land wohl ohne größere Einschränkungen fortbewegen kann.

Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat bis mindestens 14. Juni eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Auslandsreisen verhängt. Zwischen dem 9. und dem 22. Mai sollen die Verbote von touristischen Übernachtungen deutschlandweit aufgehoben werden.

Österreich

Im Nachbarland zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Auch das österreichische Außenministerium hat seine Reisewarnungen weltweit auf „Hohes Sicherheitsrisiko“ hinaufgestuft. Ab 15. Mai sollen jedoch in Österreich Restaurants und Cafés ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Ab 29. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe für touristische Übernachtungen, sowie andere touristische Einrichtungen wieder ihre Tore öffnen. Dazu zählen unter anderem Tierparks, Schwimmbäder und Indoor-Freizeiteinrichtungen. Eine genaue Auflistung gibt es auf der Seite des österreichischen Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.

Auslandsreisen

Die jeweiligen Regierungen werden in Zukunft überprüfen wann die Grenzen für Auslandsreisen wieder geöffnet werden können. Das deutsche Auswärtige Amt erklärte in diesem Zusammenhang, dies werde noch vor dem 14. Juni geschehen. In Österreich gibt es hingegen noch keinen Termin für eine Entscheidung.

Sollten im Sommer auch die Grenzen geöffnet werden, so wird es dennoch sehr stark vom jeweiligen Zielland abhängig sein. Positiv ist, dass sich die jeweiligen Urlaubsregionen schon um Maßnahmen bemühen, um diesen Sommer trotz allem einen Urlaub zu ermöglichen. So gibt es von Hotelbetreibern an der Adria die Idee von Plexiglasboxen am Strand, welche den nötigen Abstand und Sicherheit gewährleisten sollen.

Was machen, wenn der Urlaub schon gebucht ist?

Ist der Urlaub schon gebucht, muss man nicht in Panik verfallen. Informiert euch auf der Seite vom Reiseveranstalter über die Rückerstattung und Stornierungsbedingungen. Solange Reisewarnungen bestehen, müssen die Veranstalter die Reisekosten rückerstatten. Bei Pauschalreisen muss man sich auch bei Corona bedingten Ausfällen nicht mit einem Gutschein zufriedengeben. Dies hat die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean vor kurzem bestätigt. Bei Individualreisen ist es komplizierter: Es greift das jeweilige Recht dessen Landes, wo das Unternehmen sitzt.

Aktualisiert am 11.05.2020

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